Die Synode ist das Parlament der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich. Diese hat sich auf 1.1.2010 eine Kirchenordnung gegeben, die ihre weitgehende Selbstverwaltung regelt. Jede Kirchgemeinde wählt auf die Dauer von vier Jahren mindestens ein Synodenmitglied.
Grösseren Kirchgemeinden steht für je 6000 Mitglieder ein weiteres Synodenmitglied zu. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die das 18. Altersjahr vollendet haben und im Besitz des Schweizer Bürgerrechtes oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung sind.
Die Kirchgemeinde Kloten ist in der Synode, die rund 100 Mitglieder zählt, mit zwei Synodalen vertreten:
Hans-Peter Leu, hp.leu@bluewin.ch
Beatrice Marty, btrcmarty@gmail.com
Erneuerungswahlen 2023
Publikation kath Synode erste Frist
Formular_Wahlvorschlag_2023-27
Publikation kath Synode prov Wahlvorschlag zweite Frist
Publikation kath Synode stille Wahl
Beschluss des Stadtrats zur stillen Wahl
StR-Beschluss 285-2022 vom 08.11.2022 -Erneuerungswahlen der Synode der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2023 – 2027 – Wahlerklärung
Informationen unter: http://www.zh.kath.ch/organisation/Synode