KGV 4.12.2023

Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung von Montag, 4. Dezember 2023

Die Stimmberechtigten haben am 4. Dezember 2023 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Erneuerungswahl des Pfarreibeauftragten für die Amtsdauer 2024–2030; gewählt ist: Michael Kolditz, Kloten, 1977
  2. Das Budget 2024/Steuerfuss wurde genehmigt.
    Budget_2024_Antrag_Kirchenpflege_RPK_Beschluss_KGV_4_Dez_2023
  3. Festgeldanlagen: Überschüssige Mittel dürfen in Festgeldanlagen der ZKB investiert werden. Der Antrag wurde genehmigt.
  4. Die Änderung des Kirchgemeindereglements wurde genehmigt.

Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs und im Übrigen wegen Verstosses gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit innert 30 Tagen schriftlich Rekurs bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft, Minervastrasse 99, 8032 Zürich, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Kloten, 15. Dezember 2023
Die Kirchenpflege Kloten


Wir laden Sie herzlich ein zur
KIRCHGEMEINDEVERSAMMLUNG
am Montag, 4. Dezember 2023, 20 Uhr im Pfarreisaal, Rosenweg 7, 8302 Kloten

Traktanden

  1. Erneuerungswahlen des Pfarreibeauftragten für die Amtsdauer 2024–2030 Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2030. Zur Wahl steht: Michael Kolditz, 1977, für die Pfarrei Christkönig, Kloten
  1. Abnahme Budget 2024 / Festlegung des Steuerfusses
  1. Festgeldanlagen: Die Kirchenpflege beantragt Folgendes: Überschüssige Mittel dürfen in Festgeldanlagen der ZKB angelegt werden
  1. Falls Traktandum 3 angenommen wird – Anpassung des Kirchgemeindereglements. Die Änderung betrifft Art. 25 Abs. 10, Finanzielle Befugnisse
    BISHER: die Beschlussfassung über Anlagegeschäfte bis CHF 50’000.00
    NEU:       die Beschlussfassung über Anlagegeschäfte im Rahmen frei verfügbarer Liquidität.  Anlagegeschäfte über CHF 50’000.00 dürfen bis max. 12 Monate Laufzeit abgeschlossen werden. Anlagen dürfen nur bei Banken mit einer Staatsgarantie platziert werden.
  1. Beantwortung schriftlich eingereichter Anfragen von allgemeinem Interesse gemäss Art. 23 des Kirchgemeindereglements
  1. Informationen

Die Publikation erfolgte fristgerecht im Stadtanzeiger und auf unseren Homepages. Die Unterlagen zu den Traktanden liegen fristgerecht in den Pfarreisekretariaten von Kloten und Bassersdorf zur Einsicht auf oder können auf unseren Webseiten www.pfarrei-st-franziskus.ch und www.pfarrei-christkoenig.ch eingesehen werden.

Anfragen nach § 23 des Kantonalen Kirchgemeinde-Reglements (KGR) sind der Kirchenpflege spätestens zehn Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung schriftlich einzureichen.

Kloten, Bassersdorf, Nürensdorf, 31. Oktober.2023

Es grüsst Sie freundlich,
die katholische Kirchenpflege

David Schmid                                                              Dorothée Baumgartner

Präsident                                                                     Aktuarin

Kath_Kirchgem_Kloten_Investitionsplan_2024
Kath_Kirchgem_Kloten_Budget_2024
KGO-Kloten-01.01.2020-entwurf-s9
Antrag der Kirchenpflege_Budget_Steuerfuss_2024