Massnahmen der katholischen Pfarrei Christkönig in Kloten bei Veranstaltungen in öffentlichen Räumen – 10. Nov 2020

Das Schutzkonzept der Schweizer Bischofskonferenz, das sich auf die bundesrätlichen Verordnungen abstützt, ist massgebend.

Konkret heisst das:

  • Es dürfen nur 50 Personen am Gottesdienst teilnehmen. Ausgenommen sind die Mitwirkenden. Offizielle Zähler am Eingang sorgen für die Einhaltung dieser Massnahme. Bei Bedarf werden zusätzliche Gottesdienste angeboten.
  • Die Kontaktstellen sind gesäubert und desinfiziert: Türklinken, Handläufe
  • Die Weihwasserbecken bleiben bis auf weiteres leer.
  • Bitte beachten Sie die auf den Plakaten angegebenen Abstands- und Hygieneregeln des Bundes (BAG)
  • Damit nicht jede*r Gottesdienstbesucher*in die Türgriffe betätigt, sind die Türen vor dem Gottesdienst offen. Beim Eintritt in die Kirche sind die staatlich angeordneten Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Auf den Sitzen sind die Abstände mit Klebezeichen markiert.
  • Die Gläubigen reinigen sich vor dem Kircheneingang die Hände mit einem viruziden Desinfektionsmittel.
  • Jede zweite Bankreihe wird abgesperrt.
  • Der Gemeindegesang wird reduziert.
  • Der Kirchenchor singt nicht mehr. Professionelle Solisten dürfen auftreten, unter Einhaltung der Sicherheitsmassnahmen.
  • Der Austausch des Friedensgrusses entfällt.
  • Vor dem Austeilen der Kommunion desinfizieren sich die Kommunionspender die Hände. Sie tragen zum Schutz eine Maske
  • Von der Pfarrei beauftragte Personen öffnen vor dem Ende des Gottesdienstes alle Ausgänge, so dass ein Gedränge vermieden wird.
  • Die Gläubigen verlassen die Kirche unter Einhaltung der Abstandsregel. Sie unterlassen vor der Kirche Gruppenansammlungen.
  • Nach dem Gottesdienst werden alle Kontaktstellen wieder gesäubert und desinfiziert.
  • Gläubige, die krank sind oder sich krank fühlen, werden aufgefordert, dem Gottesdienst fern zu bleiben.
  • Gläubige, die während des Gottesdienstes ein Unwohlsein verspüren, haben diesen sofort zu verlassen.