Schutzkonzept für den Reli-Treff der Pfarrei Christkönig Kloten

Dem Schutzkonzept unserer Pfarrei liegt das Schutzkonzept für konfessionellen Religionsunterricht und Katechese im Kanton Zürich der Fachstelle für Religionspädagogik zugrunde.

Dieses Schutzkonzept umschreibt die zwingend einzuhaltenden Präventionsmassnahmen zur Durchführung des konfessionellen Religionsunterrichts in den Pfarreien des Kantons Zürich.

Das Konzept listet nötige Massnahmen auf, welche durch die verschiedenen beteiligten Personengruppen getroffen werden müssen:

  • Verantwortlichen in den Pfarreien für die Infrastruktur
  • die in der Katechese Tätigen
  • die Eltern der Schulkinder

Das Vorhaben von Bundesrat und Kanton Zürich werden angemessen umgesetzt. Unter allen Gegebenheiten sin die Richtlinien zur Hygiene und Abstand des BAG zu beachten.

Voraussetzungen für die Infrastruktur

  • Für den Unterricht stehen ausreichend grosse Räume zur Verfügung wie Pfarreisaal oder Kirche, grosse Schulzimmer, um den nötigen Abstand garantieren zu können.
  • Hygienestationen sind am Eingang des Pfarreizentrums, der Kirche und der Unterrichtsräume eingerichtet.
  • Im Aussenbereich und in allen öffentlichen zugänglichen Räumen gilt eine generelle Maskenpflicht. Obligatorisch ab der Oberstufe. In der Unter- und Mittelstufe ist das Tragen einer Maske freiwillig und liegt im Ermessen der Eltern.
  • Die Unterrichtsräume und sanitären Anlagen werden nach jedem Reli-Treff Anlass desinfiziert (Mobiliar, Tür- und Fensterklinken, verwendete Geräte). In den Pausen und nach den Anlässen wird gründlich gelüftet.
  • Weitere erwachsene Personen (Väter, Mütter, Begleitpersonen) werden nicht zu den Unterrichtsräumen zugelassen.
  • Die Jugendräume und der Ministranten-Raum (Kellergeschoss) können in der Coronazeit nicht genutzt werden, da die Hygienemassmassnahmen nicht eingehalten werden können.

Massnahmen für die Katechetinnen

  • Der Kleingruppenunterricht findet in flexiblen Zeitgefässen statt.
  • Sollten bei Reli-Treff Anlässen die Gruppen aus verschiedenen Schulhäusern zusammengesetzt sein, teilen die Katechetinnen nach Möglichkeit die Kinder in Kleingruppen und nach Schulhäusern auf.
  • Wenn dies aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist, werden die Eltern darüber informiert.

Sie entscheiden dann, ob sie ihr Kind zu dem Anlass schicken wollen oder nicht. Die Eltern informieren die Katechetin über ihre Entscheidung. Die ausfallenden Anlässe können in diesem Schuljahr nicht nachgeholt werden. Betrifft dies die Voraussetzungen für die Sakramente, muss individuell nach Absprache mit der verantwortlichen Katechetin nach einer Lösung gesucht werden.

  • Vor und nach den Anlässen waschen sich alle Beteiligten die Hände. Händedesinfektionsmittel stehen in allen Räumen zur Verfügung.
  • Auf Symbolhandlungen mit Körperkontakt wird verzichtet.
  • Der Mindestabstand von katechetisch Tätigen zu Schüler*innen beträgt 1,5m.
  • Für die katechetisch Tätigen wie für Jugendliche ab Oberstufe gilt eine Maskenpflicht.
  • Bei den jüngsten Schüler*innen können die Abstandsregeln nicht immer konsequent umgesetzt werden. Die Katechetinnen achten trotzdem auf möglichst wenig körperliche Kontakte der Kinder untereinander.
  • Ein Durchmischen der Gruppen bei Gruppenwechsel wird vermieden.
  • Für besonders gefährdete katechetisch Tätige und Schüler*innen werden individuelle Lösungen gesucht.
  • Die Eltern werden über das Schutzkonzept brieflich informiert. Das Schutzkonzept ist auf unserer Homepage hochgeladen.

Massnahmen der Eltern

  • Kinder mit Krankheitssymptomen bleiben dem Unterricht fern.
  • Kinder können Schutzmasken tragen, falls es die Eltern wünschen. Die Lehrpersonen sind über diesen Wunsch zu informieren.
  • Die Kinder dürfen in der Regel nur bis zum Eingang der kirchlichen Gebäude begleitet werden.

Gottesdienste und liturgische Feiern im Rahmen der Katechese

Im Rahmen der Katechese finden auch Familiengottesdienste und andere liturgische Feiern statt.

Laut BAG dürfen nicht mehr als 50 Personen in der Kirche anwesend sein. Bei Bedarf werden zusätzliche Gottesdienste angeboten oder es findet zeitgleich eine Übertragung des Gottesdienstes in einen anderen Raum statt. Ansonsten gilt das Rahmenschutzkonzept der Schweizer Bischofskonferenz zur Durchführung öffentlicher Gottesdienste.

Für die Katechese sind folgende Massnahmen zu beachten:

  • Einhalten und Sichtbarmachung der Abstandsregeln (1,5m)
  • Familien dürfen in räumlicher Nähe zueinander feiern.
  • Hygienevorschriften: Kontaktstellen vor und nach Gottesdiensten desinfizieren.
  • Keine Symbolhandlungen mit Körperkontakt
  • Bei ausserordentlichen Veranstaltungen soll ein schriftliches Einverständnis der Eltern vorab eingeholt werden.

Diese Schutzkonzept gilt bis zum Zeitpunkt, da Bundesrat, BAG oder Kanton die Corona-Bedingungen der Situation anpassen

Kloten im November 2020