Das Schutzkonzept der Schweizer Bischofskonferenz, das sich auf die bundesrätlichen Verordnungen abstützt, ist massgebend.
Konkret heisst das:
- Es dürfen nur 50 Personen am Gottesdienst teilnehmen. Ausgenommen sind die Mitwirkenden. Offizielle Zähler am Eingang sorgen für die Einhaltung dieser Massnahme. Bei Bedarf werden zusätzliche Gottesdienste angeboten.
- Die Kontaktstellen sind gesäubert und desinfiziert: Türklinken, Handläufe
- Die Weihwasserbecken bleiben bis auf weiteres leer.
- Bitte beachten Sie die auf den Plakaten angegebenen Abstands- und Hygieneregeln des Bundes (BAG)
- Damit nicht jede*r Gottesdienstbesucher*in die Türgriffe betätigt, sind die Türen vor dem Gottesdienst offen. Beim Eintritt in die Kirche sind die staatlich angeordneten Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Auf den Sitzen sind die Abstände mit Klebezeichen markiert.
- Die Gläubigen reinigen sich vor dem Kircheneingang die Hände mit einem viruziden Desinfektionsmittel.
- Jede zweite Bankreihe wird abgesperrt.
- Der Gemeindegesang wird reduziert.
- Der Kirchenchor singt nicht mehr. Professionelle Solisten dürfen auftreten, unter Einhaltung der Sicherheitsmassnahmen.
- Der Austausch des Friedensgrusses entfällt.
- Vor dem Austeilen der Kommunion desinfizieren sich die Kommunionspender die Hände. Sie tragen zum Schutz eine Maske
- Von der Pfarrei beauftragte Personen öffnen vor dem Ende des Gottesdienstes alle Ausgänge, so dass ein Gedränge vermieden wird.
- Die Gläubigen verlassen die Kirche unter Einhaltung der Abstandsregel. Sie unterlassen vor der Kirche Gruppenansammlungen.
- Nach dem Gottesdienst werden alle Kontaktstellen wieder gesäubert und desinfiziert.
- Gläubige, die krank sind oder sich krank fühlen, werden aufgefordert, dem Gottesdienst fern zu bleiben.
- Gläubige, die während des Gottesdienstes ein Unwohlsein verspüren, haben diesen sofort zu verlassen.