Amtliches Publikationsorgan

Die Kirchenpflege beschliesst:

  1. Als amtliches Publikationsorgan für Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung oder allgemein verbindlichen Beschlüssen und Wahlergebnissen werden gestützt auf Art. 5 Abs. 2 der Kirchgemeindeordnung die beiden Homepages der Kirchgemeinde Kloten (www.pfarrei-christkoenig.ch) und der Kirchgemeinde Bassersdorf-Nürensdorf (www.pfarrei-st-franziskus.ch) bestimmt.

Gegen diesen Erlass kann von der Veröffentlichung an gerechnet, innert 30 Tagen bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, Minervastrasse 99, 8032 Zürich, schriftliche Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist soweit möglich beizulegen.

20220308-Beschluss_Kirchenpflege_öff. Publikationen

Nürensdorf, 08.03.2022

Patricia Rösch